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Wo die Geburtsurkunde für’s Baby beantragen?

Eine Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Enthalten in der Geburtsurkunde sind Name, Geschlecht, Datum und Ort. Neben diesen Daten wird in der Geburtsurkunde zudem noch festgehalten, wer die rechtlich geltenden Eltern sind. Diese müssen nicht unbedingt die leiblichen Eltern sein, sondern können auch die Adoptiveltern des Kindes sein.

Ausgestellt wird die Geburtsurkunde im Standesamt des Geburtsortes und anschließend dem Standesamt des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt. Seit dem Jahr 1876 liegt die Verantwortung über diese Beurkundung in der Hand der staatlichen Behörden. Früher war es Aufgabe der Kirche, sich um die Führung des Personenstands zu kümmern.

In Deutschland gilt heutzutage die Regel, dass in einem Zeitraum binnen einer Woche nach der Geburt der neue Erdenbürger beim Standesamt gemeldet werden muss. Nach der Ausstellung der Geburtsurkunde ist ein weiterer Schritt für viele Eltern auch die Taufe, bei der das Kind in die Kirchengemeinde aufgenommen wird. Für alle, die sie noch nicht vor der Entbindung hatten, ist auch eine Baby Shower Party nach der Ausstellung der Geburtsurkunde eine tolle Idee!