Der Kurantrag: Krankenkasse und ärztliches Attest
Der erste Schritt ist immer die Beantragung der Kur bei der jeweils zuständigen Krankenkasse. Am besten rufen Mütter direkt bei ihrer Krankenkasse an und sprechen mit einem Sachbearbeiter. Dieser kann dann Auskunft über die weiteren notwendigen Schritte geben und schickt ggf. erste Unterlagen per Post zu.
In Verbindung mit dem Kurantrag bei der Krankenkasse ist das Erstellen eines ärztlichen Attests vom Hausarzt (oder Frauenarzt) unerlässlich. Alle Personen, die zur Mutter-Kind-Kur fahren und dort behandelt werden sollen, benötigen ein gesondertes ärztliches Attest. D.h. für mitreisende Kinder wird vom Kinderarzt ein Attest ausgestellt. Dabei wird vom Arzt alles protokolliert, was seiner Ansicht nach einen Kuraufenthalt notwendig macht. Das sind u.a. körperliche/gesundheitliche Probleme, wiederkehrende Infekte, chronische Erkrankungen, aber auch psychische Belastungsfaktoren wie Ängste, Depressionen, hohe Belastungen durch kranke Kinder oder bei alleinerziehenden Müttern, finanzielle Sorgen, Tod oder Trennung von Angehörigen.
Sinnvoll ist zugleich das Ausfüllen eines Selbstauskunftsbogens, den man bei der Krankenkasse erhält oder auch einfach als formloses Schreiben beifügen kann. Hier haben die Mütter selbst die Gelegenheit, ihre Gesamtsituation schriftlich darzulegen.
Beratungsstellen helfen beim Kurantrag
Beratungsstellen für die Mutter-Kind-Kur gibt es sowohl online als auch wohnortnah in fast jeder größeren Stadt. Die Beratung erfolgt immer unverbindlich und kostenlos. Auch wenn eine Online-Beratung verlockend ist, empfiehlt sich der direkte Kontakt und die individuelle Beratung in einer niedergelassenen Beratungsstelle. Dort können viel einfacher und direkt persönliche Fragen und Belange geklärt werden. Beratung bietet u.a. der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Müttergenesungswerk, die Caritas oder die AWO. Jeder dieser Träger hat auch sein eigenes Klinik-Angebot in petto. In einem niedergelassenen SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder dem Mutter-Kind-Hilfswerk werden auch unabhängige Beratungen angeboten.
Die Suche nach der passenden Kureinrichtung
Bei den Beratungsstellen erhalten Mütter Hilfe, wie der Kurantrag für die Mutter-Kind-Kur auszufüllen ist. Zudem machen sich Beratungsstellen gemeinsam mit der Mutter auch auf die Suche nach einer geeigneten Kureinrichtung. Die Wunscheinrichtung muss von den Krankenkassen bei der Auswahl berücksichtig werden. Jedoch ist es nicht immer möglich, zum gewünschten Zeitpunkt dort auch einen Platz zu bekommen.
Die Wahl der Kurkliniken variiert nämlich mit der Art und Schwere der Erkrankungen sowie den Bedürfnissen jedes einzelnen Kur-Patienten. So gibt es beispielsweise Kliniken, die ihren Standort extra ans Meer oder in die Berge verlagert haben (z.B. Ost- und Nordsee, Bayern) und sich dadurch besonders gut für Atemwegserkrankungen (Asthma) oder bei Hautproblemen (Neurodermitis, Schuppenflechte) eignen. Bei chronischen Krankheiten oder Behinderungen gibt es Kliniken, die sich auf die Art der Krankheit oder das Syndrom spezialisiert haben. Es gibt Schwerpunktkuren zu verschiedenen Themen, wie z.B. Trennung/Tod, Familien mit Mehrlingsgeburten, behinderte Kinder, Asthma/Allergien oder Hautkrankheiten, ADS, Alleinerziehende, Adipositas oder Burn Out/Depression. Diese Schwerpunktkuren sind in der Regel jedoch sehr gefragt und haben eine begrenzte Platzkapazität. Deshalb sollte man sich möglichst nicht auf eine Klinik versteifen, sondern auch andere in Betracht ziehen, die eventuell weiter weg sind. Oftmals ist eine weite räumliche Distanz sogar sinnvoll, um den erholsamen Effekt der Mutter-Kind-Kur noch zu erhöhen.